Wenn Sie zum ersten Mal ein Kind bei uns einschulen, haben Sie viele bestimmt viele Fragen. Einige der wichtigsten möchten wir Ihnen hier beantworten:
Informationsabend
Von der Anmeldung erhalten Sie im Frühjahr etwa 1 ¼ Jahre vor der Einschulung über die Kindergärten eine Einladung zu einem Informationsabend. An diesem Abend wird Ihnen die Schulleiterin alle Fragen zur Einschulung beantworten.
- zur Anmeldung
- zur schulärztlichen Untersuchung
- zur Schulfähigkeit der Kinder
- zur Zurückstellung
- zur Sprachförderung
- zu den Besuchen der Kinder in der Schule.
Anmeldung
Durch unser Infoblatt, durch unseren Aushang in den Kitas, aus der Presse und dem Lindenblatt erfahren Sie, wann die genauen Anmeldetermine in unserer Grundschule sind. Sie
Sollten Sie berufstätig sein und keinen der genannten Termine wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat. Unsere Sekretärin Frau Möllering wird Ihnen einen Termin geben, an dem Sie Ihr Kind anmelden können.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte das Familienstammbuch mit.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Wird Ihr Kind nach diesem Termin sechs Jahre alt, so besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung.
Bei der Anmeldung lernen wir Ihr Kind schon ein wenig kennen. Gleichzeitig erörtern wir mit Ihnen, ob es möglicherweise an der Sprachfördermaßnahme im Jahr vor der Einschulung teilnehmen sollte. Spricht Ihr Kind mit altersangemessenem deutschem Wortschatz und altersgerechter Grammatik, dann wird keine Sprachförderung notwendig sein. Andernfalls führen eine Lehrerin und eine Erzieherin einen Sprachtest in der Kita durch.
Schulärztliche Untersuchung
Die schulärztliche Untersuchung findet in den Kindergärten zwischen November und Februar statt. Die Schulärztin des Gesundheitsamtes Osnabrück untersucht Ihr Kind im Hinblick auf die körperliche Schulfähigkeit. Dazu gehören Feststellungen zum/ zur
- Farbsehen
- Sehfähigkeit
- Hörfähigkeit
- Sprach- und Sprechfähigkeit
- körperlichen Entwicklung
- Grobmotorik/ Körperkoordination
- Fein- und Visuomotorik
- visuelle Wahrnehmung
- auditive Wahrnehmung
- Merkfähigkeit
- Konzentration und Ausdauer
- psychosozialen Entwicklung und emotionalen Reife.
Das Untersuchungsergebnis wird schriftlich festgehalten und der Schulleitung mitgeteilt. Es kann mit den folgenden Empfehlungen abschließen: Das Kind ist…
- schulfähig, es bestehen keine Bedenken gegen die Einschulung.
- die Zurückstellung aus schulärztlicher Sicht wird empfohlen
Je nach Bericht der Schulärztin werden dann unterschiedliche Wege eingeschlagen:
alle schulfähigen Kinder – ob mit oder ohne Bedenken – werden nach dem Schulgesetz regulär eingeschult. Schulfähige Kinder mit Bedenken werden entsprechend in Unterricht gefördert. Ein Gespräch mit der Schulleitung ist in einem solchen Fall zwecks weiterer Informationen sinnvoll.
Wird ein Kind als nicht schulfähig beurteilt, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf.
Nur in Ausnahmefällen wird die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs vorgeschlagen. Auch in diesem Fall sollten Sie mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen.
Die Entscheidung, ob ein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt oder ein Kann-Kind eingeschult werden soll, kann immer erst kurz vor dem Einschulungstermin getroffen werden.
Brückenjahr
In Absprache mit den Kindergärten vereinbaren wir einen Termin, an dem die Einschulungskinder gemeinsam mit ihren Erzieherinnen unsere Schule besuchen und an einer Schnupperstunde der jetzigen Erstklässler teilnehmen. Dann erfahren die Kinder das Leben auf dem Schulhof während der großen Pause. Anschließend frühstücken sie mit den Erstklässlern gemeinsam in der Klasse.
An einem anderen Tag kommen die zukünftigen Schulkinder in unsere Schülerbücherei und hören von den „Großen“, wie viel Spaß das Vorlesen und Hören von spannenden Geschichten machen kann.
Beim Kennenlernnachmittag vor den Sommerferien können Sie und Ihr Kind gemeinsam einen ersten Schritt in die neue Schule wagen. Spiel und Spaß für die Kinder und Gespräche für Sie stehen in diesen Stunden im Vordergrund.
Elterninformation
Beim Infoabend kurz vor den Sommerferien besprechen wir mit den Eltern dann die Dinge, die mit der Einschulung in Verbindung stehen sowie den Ablauf der ersten Schulwochen. Weiterhin informieren wir Sie über
- den Schulbedarf (Arbeits- und Lernmaterialien) der Erstklässler
- die Klassenbildung
- die Betreuung von 7.45 bis 16 Uhr
- den ersten Schultag
Wer die Klassenlehrerin Ihres Kindes ist, erfahren Sie durch einen Brief in den Sommerferien. Das hat einen ganz einfachen Grund, denn die Personalsituation ändert sich an vielen Schulen erfahrungsgemäß oft auch noch in den Sommerferien.
Der 1. Schultag
Der erste Schultag findet in der Regel am ersten Samstag nach im neuen Schuljahr statt. Dazu erhalten Ihr Kind und Sie in den Sommerferien eine Einladung zu einem Wortgottesdienst in der Johannis-der-Täufer-Kirche. Anschließend kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schule. Dort werden die Schulneulinge mit einer kleinen Einschulungsfeier, die die Drittklässler und Musik-AGs vorbereitet haben, empfangen.
Nach der Feier gehen die Kinder dann mit ihren Klassenlehrerinnen in die Klasse und erleben ihre erste richtige Schulstunde. Die Eltern stärken sich derweil auf unserem Schulhof in der Cafeteria des Fördervereins bei Kaffee und anderen Getränken und warten auf ihre Kinder.