Um Unsicherheiten zu vermeiden, halten wir es an der Grundschule Lintorf für erforderlich, eine einheitliche Regelung für Entschuldigungen anzugeben. Da es uns allen um das Wohl von Schülerinnen und Schülern geht, ist es wichtig, dass wir vom ersten Tag an Bescheid wissen, dass ein Kind krankheitsbedingt nicht in der Schule ist.
A) Bei Erkrankung
- am 1. und 2. Tag mündliche Entschuldigung telefonisch bis 7.55 Uhr oder auch durch Geschwister; (eine schriftliche Entschuldigung ist bei Fehlzeiten von bis zu 2 Tagen dann nicht notwendig)
- ab dem 3. Tag: schriftliche Entschuldigung in Form von Krankmeldung durch die Eltern oder Bescheinigung vom Arzt
- bei längeren Fehlzeiten oder in besonderen Fällen kann die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen
B) Beurlaubungen
- 1 Tag: durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer (schriftlich mit Begründung und ggf. mit geeignetem Nachweis)
- ab 2 Tagen: schriftlich auf Antrag bei der Schulleitung mit gültiger Bescheinigung bzw. Nachweis
- vor/nach den Ferien : generell nicht erlaubt! In begründeten Ausnahmefällen: Beurlaubungen nur auf Antrag und durch die Schulleitung
Meldepflichtige Krankheiten (z. B. Scharlach, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, usw.) teilen Sie bitte umgehend telefonisch der Schule mit.
Bei Läusen gilt eine besondere Absprache. Informieren Sie die Klassenlehrerinnen sofort! Bei mehrmaligem Befall muss außerdem der Arzt aufgesucht werden und am Ende des Befalls bescheinigen, dass das Kind von Läusen frei ist.
Bei Unfällen auf dem Schulweg sind Kinder immer über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versichert.
Achtung! Der Schulweg ist normalerweise der direkte Weg von der Schule nach Hause.