Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
um einen reibungslosen Ablauf im Schulalltag sicherzustellen, möchten wir Sie an dieser Stelle über das Vorgehen bei Krankmeldungen informieren.
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen zur Krankmeldung Ihres Kindes:
- Sollte Ihr Kind sich krank fühlen und Sie entscheiden, dass es zuhause bleibt, gilt dies für den gesamten Schultag.
- Ihr Kind muss durch Sie morgens zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail bei der Schule krankgemeldet werden.
- Wir bitten Sie unbedingt um eine rechtzeitige Krankmeldung Ihres Kindes.
- Muss eine telefonische Nachfrage durch unser Sekretariat erfolgen, so gilt der Tag formal als unentschuldigt.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind für einen einzelnen Tag oder für mehrere Tage
- Wird Ihr Kind nur für den aktuellen Tag krankgemeldet und ist am nächsten Tag weiterhin krank, muss erneut eine Krankmeldung durch Sie erfolgen.
- Erfolgt beim ersten Anruf bereits eine Krankmeldung für mehrere Tage, ist kein weiterer Anruf notwendig.
Meldepflicht von Krankheiten
Meldepflichtige Krankheiten (z. B. Scharlach, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, usw.) teilen Sie bitte umgehend telefonisch der Schule mit.
Bei Läusen gilt eine besondere Absprache. Informieren Sie die Klassenlehrerinnen sofort! Bei mehrmaligem Befall muss außerdem der Arzt aufgesucht werden und am Ende des Befalls bescheinigen, dass das Kind von Läusen frei ist.
Ärztliche Atteste / Bescheinigungen
Bei längerer Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung wünschenswert. Grundsätzlich müssen aber keine ärztlichen Atteste mehr eingereicht werden, da viele Arztpraxen hierfür inzwischen Gebühren erheben.
Bei Fehltagen direkt vor oder nach den Ferien ist aber immer eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Bei häufigem oder auffälligem Fehlen kann die Schule ebenfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
Befreiung vom Sport-/Schwimmunterricht
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, ist es dennoch verpflichtet, anwesend zu sein. Ein späteres Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen des Unterrichts ist nicht zulässig.
Arzttermine
Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit wahrzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten, bei denen eine Terminvergabe außerhalb der Schulzeit häufig nicht möglich ist. In diesen Fällen bitten wir um eine rechtzeitige Information der Schule.
Beurlaubungen
- 1 Tag: durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer (schriftlich mit Begründung und ggf. mit geeignetem Nachweis)
- ab 2 Tagen: schriftlich auf Antrag bei der Schulleitung mit gültiger Bescheinigung bzw. Nachweis
- vor/nach den Ferien : generell nicht erlaubt! In begründeten Ausnahmefällen: Beurlaubungen nur auf Antrag und durch die Schulleitung
Wir bitten Sie, diese Regelungen einzuhalten, damit der Schulbetrieb gut organisiert werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Bei Unfällen auf dem Schulweg sind Kinder immer über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versichert.
Achtung! Der Schulweg ist normalerweise der direkte Weg von der Schule nach Hause.